Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.03.2010 - 5 UF 2/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16800
OLG Bremen, 24.03.2010 - 5 UF 2/10 (https://dejure.org/2010,16800)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.03.2010 - 5 UF 2/10 (https://dejure.org/2010,16800)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. März 2010 - 5 UF 2/10 (https://dejure.org/2010,16800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 1600 Abs. 4, 1600 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Fall eines kürzeren Zusammenlebens von Vater und Kind und der Übernahme von Verantwortung für das Kind durch den Vater; Bestehen einer Partnerschaft mit der Kindsmutter vor der Geburt desselben als Indiz für eine dauerhafte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebensgefährte der Mutter anerkennt Vaterschaft für ein nicht von ihm stammendes Kind: Leiblicher Vater ficht Vaterschaft an

Verfahrensgang

  • AG Bremen - 71b F 375/08
  • OLG Bremen, 24.03.2010 - 5 UF 2/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1230
  • FamRZ 2010, 1821
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 164/04

    Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen durch den leiblichen Vater

    Auszug aus OLG Bremen, 24.03.2010 - 5 UF 2/10
    Eine sozial-familiäre Beziehung kann auch bei kürzerem Zusammenleben bejaht werden, wenn dieses noch andauert und das Gericht die Überzeugung gewinnt, dass der rechtliche Vater die tatsächliche Verantwortung für das Kind übernommen hat und in einer Weise trägt, die auf Dauer angelegt erscheint (BGH, Urteil vom 06.12.2006 - XII ZR 164/04, NJW 2007, 1677, Tz. 20).

    Für die Beurteilung, ob eine sozial-familiäre Beziehung vorliegt, ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (BGH, Urteile vom 06.12.2006, aaO, Tz. 17 und vom 30.07.2008 - XII ZR 150/06, NJW 2008, 2985, Tz. 10).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob dann möglicherweise ein Sachverständigengutachten vorgelegen hätte, das die behauptete Vaterschaft des Klägers bestätigt, denn bei Bestehen einer sozial-familiären Beziehung ist die Vaterschaftsanfechtungsklage dessen ungeachtet abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2006, aaO, Tz. 19).

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 150/06

    Darlegungs- und Beweislast und Umfang der Amtsaufklärung im Verfahren der

    Auszug aus OLG Bremen, 24.03.2010 - 5 UF 2/10
    Für die Beurteilung, ob eine sozial-familiäre Beziehung vorliegt, ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (BGH, Urteile vom 06.12.2006, aaO, Tz. 17 und vom 30.07.2008 - XII ZR 150/06, NJW 2008, 2985, Tz. 10).

    Dem hatte das Amtsgericht nachzugehen, denn für die Frage, ob eine sozial-familiäre Beziehung vorliegt, ist auch eine nach Klageerhebung eingetretene Entwicklung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2008, aaO, Tz. 18).

  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    Ausschlaggebend ist die Übernahme elterntypischer Befugnisse und das Erbringen tatsächlicher Betreuungsleistungen sowie Hinweise darauf, dass die Verantwortungstragung auf Dauer angelegt ist (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24. März 2010 - 5 UF 2/10 -, Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Januar 2016 - II-12 UF 145/15 u.a. -, Rn. 21).
  • OLG Hamm, 06.11.2020 - 12 WF 221/20

    Familiäre Beziehungen können dem Interesse eines leiblichen Vaters an der

    Er hat hierbei klargestellt, dass es auf die auch schützenswerten Interessen des leiblichen Vaters im Einzelfall nicht mehr ankommt, sofern eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater vorliegt (OLG Bremen, FamRZ 2010, 1821).
  • OLG Bremen, 21.06.2010 - 4 WF 65/10

    Zulässigkeit der Vaterschaftsanfechtung durch den biologischen Vater

    Die dazu in der Literatur vertretenen Meinungen reichen von drei Monaten bis zu zwei Jahren (vgl. die Nachweise bei Helms, FamRZ 2010, 1, Fn. 44; offen gelassen von OLG Bremen, 5. Zivilsenat, 5 UF 2/10, Beschluss vom 24.3.2010), wobei unzweifelhaft maßgebend ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BGH, FamRZ 2008, 1821; anders aber OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.1.2010, 2 UF 69/08, FamRB 2010, 171, bei bewusster Verfahrensverzögerung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht